Die Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V. laden ein zur Fortbildungsveranstaltung![]()
Computer- und Internetstrafrecht & Aspekte moderner Überwachungsmethoden
am Samstag, den 31. Mai 2008, 9.15 Uhr bis 16.15 Uhr
in Karlsruhe, Kolpinghaus (Eingang Albtalstr. 2), Roncalli-Forum
Rechtsanwältin Annette Marberth-Kubicki, Kiel
Fachanwältin für Strafrecht. Strafverteidigerin seit 18 Jahren, Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Autorin unter anderen: “Computer- und Internetstrafrecht” (Beckverlag) und “Strafvollstreckung und Strafvollzug” in Strafverteidigung in der Praxis (Anwaltsverlag).
Referentin unter anderem für die DAA in Fachanwaltlehrgängen Informationstechnologie und Strafrecht. Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der AG Strafrecht des DAV,
Vorsitzende der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung e.V.
Dipl.-Informatikerin Constanze Kurz, Berlin
forscht und lehrt als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe “Informatik in Bildung und Gesellschaft” an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sprecherin des Chaos Computer Club. Zusammen mit Dr. des. Sandro Gaycken Herausgeber, 1984.exe – Gesellschaftliche, politische und juristische Aspekte moderner Überwachungstechnologien, 2008;
Mitarbeit am Gutachten im Verfahren der Verfassungsbeschwerden – 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 – gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz NRW.
Computer- und Internetstrafrecht & Aspekte moderner Überwachungsmethoden
Das Seminar wird einen Überblick über die Besonderheiten von Straftaten geben, die unter Nutzung bzw. Ausnutzung moderner Informationstechnologien begangen werden oder sich gegen deren Funktionstüchtigkeit richten. Die Bearbeitung derartiger Straftaten weist einige Besonderheiten auf, die praxisrelevant dargestellt werden sollen.
Am Nachmittag werden die technischen und rechtlichen Aspekte des Einsatzes moderner Überwachungsmethoden dargestellt.
I. Strafrecht- Besondere Erscheinungsformen:
1. Datenspionage und Sabotage §§ 202 a, 303 a, b StGB
Einsatz von Schadprogrammen, Phishing, IP-Spoofing, Port scanning etc.
* Auswirkungen des neuen gesetzlichen Regelungen
2. Urheberrechtsverletzungen § 106 UrhG
* File sharing – illegaler Datenaustausch Musiktauschbörsen
* Auswirkungen des neuen Urheberrechtsgesetzes
3. Besitz” kinderpornografischer Schriften gem. § 183 b StGB
* Neues vom Gesetzgeber
II. Inanspruchnahme von Providern
1. Pflicht zur Speicherung von Daten / Vorratsdatenspeicherung
2. Pflicht zur Auskunft
3. Haftung für Inhalte / Privilegierung nach §§ 7- 10 TMG
III. Prozessrecht- Zugriff auf Daten:
1. Besonderheiten bei der Durchsuchung und Beschlagnahme von EDV-Anlagen
2. Zugriff auf elektronische Speichermedien
3. Auskunft- TKA zur Vorbereitung einer TKÜ gem. §§ 100 g, h StPO
4. Abriss über die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
5. Onlinedurchsuchung
IV. Schutz vor (un-)heimlichen Ermittlungsmethoden
1. Spionagesoftware: Installation, Übertragungswege, Gegenmaßnahmen
2. Techniken zum Kernbereichsschutz
3. Maßnahmen zum Schutz bei Rechnerbeschlagnahme
V. Digitales Bildmaterial / Biometrische Erkennung
1. Pflicht zur Speicherung von Daten / Vorratsdatenspeicherung
2. Fehlerraten, Rückweisungen: Wie gut funktionieren biometrische Systeme bei Ausweisdokumenten?
3. Überwindung biometrischer Erkennungssysteme
4. Warum Biometrie in Ausweisdokumenten?
Seminarleitung: Rechtsanwalt Dirk Uden, Karlsruhe
Anmeldungen
werden an schriftlich oder per e-mail an Herrn Rechtsanwalt Rainer Schmid, Sterngasse 9,
89073 Ulm, Telefax: 07 31 / 9 62 66 11, schmid@advo-ulm.de erbeten.
Bitte, geben Sie bei Ihrer Anmeldung den Veranstaltungstitel
sowie Ihren Namen mit Anschrift und Telefon- / Telefaxnummer / e-mail-Adresse an.
Der Unkostenbeitrag für das Seminar beträgt für Vereinsmitglieder 100 EUR,
für Nichtmitglieder 150 EUR (umsatzsteuerfrei) und schließt Pausengetränke mit ein.
Den Betrag überweisen Sie bitte mit der Anmeldung auf das Konto Nr. 215 162-757 Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V. bei der Postbank Karlsruhe, BLZ 660 100 75.
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Rücktritt erheben wir eine Rücktrittspauschale von 10 EUR.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung wird der volle Unkostenbeitrag fällig,
sofern keine Ersatzperson gestellt wird.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO (6 Stunden) ausgestellt.